Die Beweissicherung ist die exakte Dokumentation und Befundung des Ist-Zustandes eines Gebäudes, insbesondere von Bauschäden an Bestandsobjekten und ermöglicht Schadensersatzforderungen nach Um- und Ausbauten von Bestandsobjekten, oder im Zuge der Gewährleistung, auf ihre tatsächliche Dimension einzugrenzen. Im Rahmen der Beweissicherung gilt es, sämtliche Sachbestände vollständig und detailliert zu erfassen, so dass diese z.B. im Rahmen eines Verfahrens nachvollzogen werden können. Die Beweissicherung muss objektiv erfolgen. Dies bedeutet, dass sowohl entlastende als auch belastende Sachbeweise zu sammeln bzw. zu dokumentieren sind.
Sachbeweise können z.B. Fotografien, Videoaufzeichnungen und Schriftstücke (wie z.B. Gutachten) sein.
Tätigkeiten im Vorfeld:
- Erheben vorhandener Pläne und benötigter Unterlagen
- Koordinieren nötiger Termine mit den betroffenen Parteien
Aufnahme des Ausgangszustandes:
- Erstellen einer Fotodokumentation aller vorhandenen Bauschäden
- Anfertigen einer lagemäßig zuordenbaren Darstellung der Schäden
- Ausarbeitung einer Beschreibung des Ist-Zustandes
evtl. Aufnahme des Zustandes nach der Bautätigkeit:
- Anfertigen einer weiteren Bestandsaufnahme nach Beendigung der Bautätigkeiten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
- Ausarbeiten eines Berichtes über die Abweichungen zur Bestandsaufnahme vor Beginn der Bautätigkeiten
- Bewerten der durch die Bautätigkeit neu entstandenen Bauschäden, bzw. Bewerten der innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetretenen Mängel