Der EU-Gutachter wird vom Bauherrn oder seinem Vertreter direkt beauftragt. Das Gutachten ist im Sinne des Gesetzes eine Urkunde und gilt als Beweismittel vor Gerichte, Behörden, Ämter und Versicherungen. Im Gegensatz zum gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständiger betreibe ich als EU-Sachverständiger nicht nur die Ursachenforschung, sondern erarbeite bereits mögliche Lösungsvorschläge. So lassen sich Sachverhalte vorab klären, noch bevor es zu möglichen gerichtlichen Verhandlungen kommt und kann im Streitfall eine Rechtssicherheit geben.
Ich bin in folgenden Bereichen tätig:
- Hoch- und Tiefbau
- Baukonstruktionen und Bauteile
- Schichtaufbauten
- Feuchteschäden durch Schimmelbildung, Kondensat, Kältebrücken
- Bauteilnachweise
- Beweissicherung
Vereinbaren Sie jetzt mit mir einen Termin unter der E-Mail eu-sachverstaendiger@hd-bau.at